Stand: 15.05.2014

1. Allgemeiner Geltungsbereich: Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Vertragsabschluss: Angebote sind stets freibleibend; Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe. Alle Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Kauf und sofortiger Abnahme und Waren ab Werk gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.

3. Preise: Soweit keine Festpreise vereinbart sind, gelten unsere zum Lieferzeitpunkt gültigen Listenpreise. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne Nebenleistungen.

4. Versand: Fracht: Versandweg und Versandart wählen wir aus. Die Lieferung erfolgt an die Adresse des Käufers. Abweichende Abladestellen müssen gesondert vereinbart werden. Die Gefahr der Lieferung geht bei Versand durch unsere Fahrzeuge oder unseren Vertragsspediteur mit Übergabe der Ware an den Käufer über. Bei Abholung der Ware durch ein Fahrzeug oder einen Vertragsspediteur des Käufers, geht die Gefahr mit Ausgabe der Ware in unserer Firma oder unserem Lager an den Käufer über. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Versand und Verpackung zu Lasten des Käufers. Die ihm leihweise zum Transport zur Verfügung gestellten Hilfsmittel (z. B.: Paletten, Kisten, Kartons etc.) bleiben unser Eigentum und müssen uns umgehend frachtfrei zurückgesandt werden.

5. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das verlängerte Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für uns unter deutlicher Kennzeichnung pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus dem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt und zukünftig zustehen, werden uns Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

6. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug, gerechnet vom Tag der Ausstellung an. Skontoabzüge sind nur zulässig, sofern keinerlei Forderungsrückstände bestehen. Weitere Entgeltminderungen wie z. B. Bonus müssen gesondert vereinbart werden. Sind durch EDV- Einsatz bestimmte Zahltage zu berücksichtigen, so sind die Zahlungsfristen unter Einbeziehung der genannten Zahlungsziele gesondert zu vereinbaren. Willkürliche Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Wenn die Rechnungen nicht innerhalb der genannten Fristen bezahlt werden, kommt der Verkäufer ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, etwa eingeräumte Rabatte oder sonstige Vergünstigungen zu widerrufen. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers nach Abschluss des Vertrages, sind wir berechtigt, zunächst unsere Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Weigert sich der Besteller, so sind wir berechtigt, Erfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen gelten als abgeschlossene Geschäfte und unterliegen den vorstehenden Zahlungsbedingungen. Die Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Ausübung des kfm. Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen; im Übrigen ist Zurückbehaltungsrecht nur zulässig, soweit dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht der fristgerechten Zahlung.

7. Lieferung: Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist die richtige und rechtzeitige Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Kommen wir in Lieferverzug und haben wir eine angemessene Nachfrist ungenutzt verstreichen lassen, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist uns unverzüglich und schriftlich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt u. ä.) verzögert, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Verzögerung und einer angemessenen Nachfrist. Schadensersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen. Die Endabruffrist für Abrufaufträge beträgt höchstens 90 Tage. Erfolgt kein Abruf nach dieser 90-Tage-Frist, können wir Erfüllung verlangen.

8. Gewährleistung: Die Stückzahl ist bei Übergabe der Ware sofort zu überprüfen. Verspätete Stückzahlmonierungen können nicht anerkannt werden. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrem Entdecken und bis zu einer Frist von 6 Monaten nach Auslieferung der Ware schriftlich zu rügen. Ist ein Gewährleistungsrecht gegeben, können wir nachbessern oder Ersatz liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auf Ersatz von Schäden, die auf Verarbeitung fehlerhaften, vom Käufer geliefert oder gestellten Materials zurückzuführen sind, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sowie für Folgeschäden.

9. Haftung: Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Bedingungen getroffenen Regelungen. Dort nicht ausdrücklich zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit bei der Schadensherbeiführung nachgewiesen werden kann. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Verkaufsunterlagen: Sämtliche Unterlagen unseres Hauses in Form von Mustern, Zeichnungen und Fotos, bleiben unser Eigentum und wir behalten uns Urheberrecht vor. Auf Anforderung sind uns diese kostenfrei zurückzusenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Dinge Dritten zugänglich zu machen, bzw. Vervielfältigungen vorzunehmen oder Kopien anzufertigen. Sollte uns durch derartiges Verhalten wirtschaftlicher Schaden entstehen, so werden wir uns vorbehalten, diesen geltend zu machen. Falls wir nach Kundenunterlagen fertigen, übernimmt der Käufer die Haftung dafür, dass wir keine Schutzrechte Dritter verletzten. Sofern uns von Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht die Herstellung und Lieferung von Gegenständen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen des Käufers untersagt wird, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtsverhältnisse verpflichtet zu sein - unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche dem Käufer gegenüber, berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen. Für allen mittelbaren und unmittelbaren Schaden, der uns aus der Verletzung etwaiger fremder Schutzrechte und deren Geltendmachung überhaupt erwächst, hat der Käufer Ersatz zu leisten. Für etwaige Prozesskosten hat der Käufer auf Verlangen hin einen angemessenen Vorschuss zu zahlen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz in 96215 Lichtenfels; Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Coburg.

12. Nichtigkeit einzelner Klauseln: Werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ungültig oder durch vertragliche Vereinbarungen schriftlich geändert, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.